Acide tartrique

Weinsäure zur Ansäuerung der Moste und Weine
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Dosierung
Die Zugabe von Metaweinsäure ist bis 10 g/hL zulässig (gesetzlich zulässige Höchstdosis).
VERPACKUNG
1kg, 5kg und 25 kg
Weinart
Blanc, Rosé, Rouge
MERKMALE

Weinsäure zur Ansäuerung der Moste und Weine, ebenfalls benutzt zum Abbinden der Zementfugen der Betontanks.

Der Gebrauch von Weinsäure zur Ansäuerung von Mosten und Weinen wird nur in den Weinbauzonen CII, CIIIa und CIIIb und ausnahmsweise in den Weinbauzonen CIa und CIb gestattet (s. europäische Gesetzgebung n° 1493/1999). Die Eintragung in ein spezielles Register ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Most und auf Weintrauben sind max. 150 g/hl erlaubt, im Wein 250 g/hl.